Zunächst möchte ich mich bei allen Teilnehmern des letzten Bibchats bedanken. Es war eine sehr intensive Runde, in der wir auch Stimmen außerhalb des Bibliothekswesens hören konnten. Ich freue mich auch, dass wir über die Kommentarfunktion auch vorab einige Meinungen gewinnen konnten. Es war sicher kein leichtes Thema. Marlene Neumann schrieb zum Schluss
Im Rahmen eines solchen Chats ist es gar nicht so einfach über #Bibliotheksethik zu reden, sich nicht misszuverstehen und auch Fachfremde einzubeziehen. Für mich hat es sich trotzdem gelohnt. Fazit: Mehr Transparenz. #BIBchatDE
— Marlene N. (@marlene_n) 8. Januar 2018
Damit wir eine Diskussionsgrundlage hatten, verwiesen wir auf den Ifla Ethikkodex und veröffentlichten drei Zitate, die uns besonders relevant erschienen.
Den Volltext findet man hier: https://t.co/O1eaZS4sjq
Zunächst wollten wir wissen, wie Ihr die Unabhängigkeit der Bibliothek und eurer Arbeit gewährleistet. Ihr nanntet da Richtlinien, die als Entscheidungsgrundlagen herangezogen werden und die insbesondere die Ausgewogenheit und Unabhängigkeit der Entscheidungen des Bibliothekspersonals gewährleisten sollen. Im besten Falle sind diese Richtlinien öffentlich. Daneben gilt es alle nötigen Informationen zu sammeln und darauf basierend Entscheidungen zu treffen. Häufig wurde hier die Berufspraxis und Erfahrung genannt, die hier eine große Rolle zu spielen scheint. Eine Einflussnahme von außen haben einige noch nicht erlebt. Eine mögliche politische Einflussnahme auf die Sammlung oder andere Bereiche der Bibliothek haben alle Teilnehmer mit „Nein“ antworten können. Es gibt dennoch Fälle in denen Versucht wurde, bestimmte Inhalte politischer oder religiöser Strömungen oder anderer Weltanschauungen in die Bibliotheken zu bringen. Es sei aber bei den Versuchen geblieben.
A2. wir liegen hier „warm“ Man frage Kolleginnen in Russland, Polen oder Ungarn… #bibchatde
— plainjochen (@plainjochen) 8. Januar 2018
Dann haben wir nach Beispielen für Titel gefragt, die bewusst nicht in der Bibliothek stehen und wie es dazu ist. Alle Teilnehmer haben deutlich gemacht, dass auch kontroverse Titel in eine Bibliothek gehören. Insbesondere Öffentliche Bibliotheken, die sich nicht auf ein spezielles Sammelgebiet berufen können, tragen Verantwortung. Nicht nur die Auswahl, sondern auch die Art der Bereitstellung und Beschreibung sind wichtig.
A3 Deswegen kapere ich diesen Punkt mal: Bibliothek üben Einfluss aus mit Worten. Sarrazins Erstwerk ist noch heute bspw. in den @Buecherhallen mit dem latent rassisischen „Überfremdung“ verschlagwortet. Das ist auch nicht neutral #bibchatde
— DonBib (@UltraBiblioteka) 8. Januar 2018
In Erlangen hat man z.B. gegen Akif Pirinçcis „Deutschland von Sinnen“. Dabei wurde lange kontrovers im Team diskutiert. Die Entscheidung beruhte auf den menschenverachtenden Inhalten und dem verrohten Sprachstil. Wer das Buch lesen möchte, erhält den Hinweis auf die Fernleihe. Interessanterweise wurden bei der Frage auch oft die limitierten Mittel als Entscheidungsgrundlage herangezogen.
Unterstehen die verschiedenen Bibliothekstypen denn unterschiedlichen ethischen Grundsätzen? Interessanterweise wurde hier sofort eine gewisse Verpflichtung dem Unterhaltsträger (z.B. Konfessionelle Bibliotheken) bzw. dem Bibliothekszweck (Forschungsbibliotheken) und dem Beschäftigungsverhältnis (Angestellte oder Beamte) zugesprochen. Es gäbe aber einen gemeinsamen Wertebezug. Zum Schluss wollten wir noch wissen, ob unsere Bibliotheken den Ansprüchen des IFLA Ethikkodex gerecht werden können. An dieser Stelle möchte ich Herrn Spieler zitieren, der die Antworten sehr gut zusammenfasst:
Mit Sicherheit kann kaum eine Bibliothek von sich behaupten, sämtliche Ethik-Richtlinen einzuhalten! Die jüngst in BuB 11/2017 publizierten Regeln des BID sind (glaub ich) noch schärfer. Gut so, wir sind nicht perfekt, aber wir sollten daran arbeiten! (Martin Spieler)